Rechtsprechung
BGH, 27.06.2018 - 4 StR 110/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 240 StGB
Rücktritt (Aufgabe der Tatausführung bei der Nötigung; Rücktrittshorizont) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Fehlende Überprüfung des Vorliegens eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Nötigung
- rewis.io
Strafbefreiender Rücktritt bei einer versuchten Nötigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 24 Abs. 1 S. 1
Fehlende Überprüfung des Vorliegens eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Nötigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Nötigung: Rücktritt vom Versuch
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.12.2017 - 606 KLs 3/17
- BGH, 27.06.2018 - 4 StR 110/18
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 706
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: …
Auszug aus BGH, 27.06.2018 - 4 StR 110/18
Bei einer versuchten Nötigung ist es insoweit ausreichend, dass der Täter freiwillig davon absieht, sein Nötigungsziel weiter mit den tatbestandlichen Nötigungsmitteln zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208 mwN).Geht er zu diesem Zeitpunkt davon aus, noch nicht alles getan zu haben, was zur Herbeiführung des Erfolgs erforderlich ist, ist ein unbeendeter Versuch anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017, aaO, 208 mwN).
- BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17
Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen: …
Auszug aus BGH, 27.06.2018 - 4 StR 110/18
Lässt sich den Urteilsfeststellungen das für die revisionsrechtliche Prüfung erforderliche Vorstellungsbild des Täters nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2017 - 4 StR 116/17 mwN).
- BGH, 27.02.2024 - 4 StR 401/22 Bei einer versuchten Nötigung ist es insoweit ausreichend, dass der Täter freiwillig davon absieht, sein Nötigungsziel weiter mit den tatbestandlichen Nötigungsmitteln zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 StR 110/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208 mwN).
Lässt sich den Urteilsfeststellungen das für die revisionsrechtliche Prüfung erforderliche Vorstellungsbild des Täters nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 StR 110/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 29. August 2017 - 4 StR 116/17 mwN).
- OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23
Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der …
Hierfür wäre es ausreichend, wenn der Angeklagte freiwillig davon abgesehen haben sollte, sein Nötigungsziel, die Aufnahme der Prostitution durch die Zeugin L. mittels Drohungen der zuvor geäußerten Art oder mit sonstigen tatbestandlichen Nötigungsmitteln weiterzuverfolgen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 StR 110/18 -, juris).